Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Robert von Aufschnaiter, im Weiteren „von aufschnaiter fotografie“ genannt.

  • 1 Vorbemerkung

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis mit Robert von Aufschnaiter, im Weiteren „von aufschnaiter fotografie“ genannt.

 

  • 2 Geltungsbereich

Wer sich zu einer der Veranstaltungen von von aufschnaiter fotografie anmeldet oder eine Veranstaltung der von aufschnaiter fotografie beauftragt, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.
Abweichende AGB von Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

  • 3 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertragsverhältnis mit der von aufschnaiter fotografie kommt zustande, wenn der Kostenvoranschlag der von aufschnaiter fotografie durch den beauftragenden Kunden bestätigt oder freigegeben wird. Dies bedarf der Schriftform, zum Beispiel per E-Mail.
Ein Vertragsabschluss kann dabei ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Fotokursen kommt der Vertragsabschluss durch die schriftliche Anmeldung zum jeweiligen Kurstermin per E-Mail oder die Bestellung im Onlineshop meiner Website und die Bezahlung der Kursgebühr zustande. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung.

  • 4 Leistungen der Schulung

Der Umfang der von von aufschnaiter fotografie zu erbringenden Schulungsleistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Ein Anspruch auf Schulung durch einen bestimmten Referenten besteht grundsätzlich nicht.

  • 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem von von aufschnaiter fotografie abgegebenen Angebot bzw. einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.

Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug unter Angabe der vollständigen Rechnungs- und Kundennummer zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die von aufschnaiter fotografie berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern.

  • 6 Stornierung/Durchführungsänderungen
  • 6.1 Stornierung/Durchführungsänderung seitens von aufschnaiter fotografie

Von aufschnaiter fotografie ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Schulung aus Gründen, welche die von aufschnaiter fotografie nicht zu vertreten hat, (z. Bsp. Krankheit des Referenten, Verhinderung durch verspätete oder ausgefallene Verkehrsmittel) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Von aufschnaiter fotografie ist verpflichtet, dem Kunden solch eine Verhinderung umgehend schriftlich oder mündlich anzuzeigen.

Wahlweise ist von aufschnaiter fotografie berechtigt, die Schulung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Kunde zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

  • 6.2 Stornierung/Durchführungsänderung seitens des Kunden

Eine Stornierung seitens des Kunden muss schriftlich erfolgen. Die Schulung/ der Fotokurs/ das Einzelcoaching kann bis 3 Wochen vor Beginn kostenfrei storniert werden. Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50%, ab 1 Woche 100% der im Angebot/der Rechnung genannten Veranstaltungskosten. Durch Terminänderungen können ggf. zusätzliche Kosten entstehen.

  • 7 Urheberrechte, Copyright
  • 7.1. Schulungsunterlagen, Schulung
    Alle Schulungsunterlagen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt.
    Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Kunden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
    Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende während der Schulungsveranstaltung die nicht dem Schulungszweck dienen oder Teil der Schulung sind bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Von aufschnaiter fotografie.Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Bild- und Tondokumente z. Bsp. in Intranet, Internet, sozialen Netzwerken, Presse und/oder Printmedien bedürfen ebenso der ausdrücklichen Zustimmung von von aufschnaiter fotografie.
  • 7.2. Personenrechte

In vielen Schulungen werden die Kursteilnehmer gebeten, sich gegenseitig zu fotografieren. Diese Aufnahmen sind niemals zwingend erforderlich für die Durchführung des Seminars. Insbesondere in Seminaren, in denen es um Portraitfotografie geht, und in denen nicht ausdrücklich ein Model mitarbeitet, spielen die Personenaufnahmen erwartungsgemäß eine größere Rolle. Für diese Bilder gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für Aufnahmen, die im privaten Umfeld erstellt werden, d.h. das Einverständnis von Personen muss von den Kursteilnehmern selbst eingeholt und ggf. die Bilder anschließend gelöscht oder von der abgebildeten Person die Erlaubnis zur Speicherung und weiteren Nutzung der Bilddaten eingeholt werden.

  • 8 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten unserer Kunden und Geschäftspartner werden ausschließlich zum Zweck des allgemeinen Geschäftsbetriebs der von aufschnaiter fotografie gespeichert und angewandt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen ausgeschlossen.

 

  • 9 Haftung
  • 9.1. Ausfall

Von aufschnaiter fotografie haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Durchführungsänderungen oder Stornierung der Veranstaltung aus Gründen, welche von aufschnaiter fotografie nicht zu vertreten hat (siehe § 6, Absatz 6.1), bestehen nicht.

  • 9.2. Unterlagen, Schulungsinhalte

Von aufschnaiter fotografie übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Schulungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.
Die Inhalte der Schulungen werden in der jeweiligen Kursbeschreibung auf der von aufschnaiter fotografie-Website, sowie auf dem Kostenvoranschlag ausgeführt. Ein darüberhinausgehender Anspruch besteht nicht.

  • 9.3. Haftung

Bei einer Veranstaltung im Auftrag des Kunden tritt Von aufschnaiter fotografie lediglich als Dienstleister auf. Der Versicherungsschutz für die Teilnehmer wird vollständig vom Kunden übernommen.  Insbesondere für Minderjährige wird seitens Von aufschnaiter fotografie keine Haftung bzw. Aufsichtspflicht übernommen.
Die An- und Abreise sowie die Durchführung von Inhouseschulungen, Outdoorschulungen und Incentives erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Von aufschnaiter fotografie und deren Referenten übernehmen keinerlei Haftung u. a. bei Unfällen, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art sowie für Fremdleistungen, die im Rahmen der Veranstaltungen der von aufschnaiter fotografie entstanden sind.

Die von aufschnaiter fotografie haftet nicht bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, die im Rahmen einer Schulung oder eines Incentive durch Aufnahmen der teilnehmenden Personen entstanden sind (siehe § 7, Absatz 7.1 und 7.3). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung, insbesondere für Verlust oder Diebstahl an der vom Kunden mitgebrachten Ausrüstung, wird nicht übernommen.

Der Kunde trägt die Verantwortung für ihm überlassenes Mietequipment (Kameras, Objektive, Lichtequipment, Zubehör, etc.) und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Veranstaltung entstehen.

  • 10 Mietgeräte, Mängelanzeige

Alle angemieteten Immobilien und Mobilien bleiben auch während der Mietzeit unser Eigentum. Der Kunde ist als Mieter verpflichtet, etwaige Mängel der Mietsachen sofort an uns zu melden, damit Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Defektes beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

  • 11 Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart.

  • 12 Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Robert von Aufschnaiter („von aufschnaiter fotografie“), treten ab dem 01.11.2018 in Kraft.